Was tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
Was tun im Sterbefall? Kaum jemand weiß genau, was zu tun ist, wenn ein Angehöriger gestorben ist. Im Krankenhaus übernimmt das Personal einen Teil der Aufgaben. Aber wenn ein Mensch zu Hause stirbt, dann ist einiges zu beachten. Hier finden Sie einige wichtige Hinweise.
Todesbescheinigung durch den Arzt
Als erstes muss ein Arzt benachrichtigt werden. Am besten ist es, wenn der Hausarzt kommen kann. Aber auch der Notdienst kann gerufen werden. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt.
Sich Zeit nehmen für den Abschied?
Wenn Sie möchten, können Sie den/die Verstorbene/n ohne weiteres bis zu 36 Stunden bei sich zu Hause behalten. Manchmal sagt der Arzt, dass der oder die Tote sofort abgeholt werden muss. Das stimmt aber nicht (auch Ärzte wissen nicht alles). Sie können in Ruhe Abschied nehmen. Vielleicht wollen auch Angehörige und Freunde noch Gelegenheit zum Abschied haben. Unter Umständen möchten Sie einen Pfarrer oder eine Pfarrerin für eine Aussegnungsfeier hinzuholen.
In Ausnahmefällen kann ein Bestattungsinstitut auch eine Genehmigung erwirken, die es erlaubt, den/die Verstorbene/n noch länger als 36 Stunden zu hause zu belassen. Wenn Sie es möchten, kann der oder die Tote auch sofort abgeholt werden. Das entscheiden aber allein Sie!
Wichtiges zur Abholung
Die Abholung muss durch ein Beerdigungsinstitut geschehen, weil in Deutschland der Leichnam in einem besonderen Fahrzeug transportiert werden muss. Setzen Sie sich mit dem Beerdigungsinstut in Verbindung, dem Sie vertrauen.
Dokumente und Behördengänge
Eine Bestattung ist mit einigen Dokumenten und Behördengängen verbunden. Das meiste übernimmt aber gerne das Beerdigungsinstitut. Sie brauchen folgende Dokumente:
- Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig
- Personalausweis
- Heiratsurkunde (ggf. bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
- Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus)
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Sterbeurkunde, falls der Ehegatte bereits verstorben ist
- Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
- Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte / Chip-Karte)
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungnachweis)
- ggf. Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte).
Was tun bei nicht vorhandenen Unterlagen?
Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so kann Ihnen das Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Dieses erledigt auch alle notwendigen Behördengänge für Sie. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Das Bestattungsinstitut besorgt die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen.
Manchen ist der persönliche Gang zum Standesamt wichtig. Wenn Sie Behördengänge lieber selbst erledigen wollen, dann ist das auch möglich. Fragen Sie im beim zuständigen Amt nach und besprechen Sie dies auch mit dem Bestattungsunternehmen.
Trauerfeier und Beisetzung
In unserer Region wünschen die meisten Angehörigen eine kirchliche Trauerfeier mit anschließender Beisetzung. Das Bestattungsunternehmen informiert in aller Regel auch den Pfarrer / die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde. Das ist darum nötig, weil es mit dem Friedhofsamt den Termin für die Beerdigung ausmacht und ihn dann gleich mit dem Pfarrer / der Pfarrerin abklären kann. Falls Sie keine kirchliche Trauerfeier wünschen, können auch andere Formen des Abschieds gefunden werden, hierfür stehen in der Regel auch freie Redner zur Verfügung. Ihr Bestattungsunternehmen wird Sie entsprechend beraten.
Kirchliche Trauerfeier und Beisetzung
Bei einer kirchlichen Trauerfeier wird sich der Pfarrer / die Pfarrerin wird sich mit den Angehörigen in Verbindung setzen und mit ihnen ein Gespräch vereinbaren, in dem alles für die Trauerfeier und Bestattung besprochen werden kann. Dazu gehört nicht nur der Ablauf des Gottesdienstes und der Bestattung. Dieses Gespräch ist auch eine Gelegenheit, von dem Verstorbenen und seinem Leben zu sprechen, zu erzählen, was mit ihm an gemeinsamer Geschichte erlebt wurde. Auch die eigenen Ängste, Fragen und Zweifel, die der Tod eines nahen Menschen wachruft, können in diesem Gespräch Raum finden. So beginnt die Bewältigung der Trauer schon mit diesen ersten Schritten.
Feuerbestattung
Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung. Der zeitliche Ablauf ist dann etwas anders. Als Angehörige müssen Sie entscheiden, ob Sie die kirchliche Trauerfeier schon nach wenigen Tagen begehen möchten. Das kann für den Abschied und den Trauerprozess hilfreich sein. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann gesondert zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn Sie es wünschen, kann die Trauerfeier aber auch erst zusammen mit der Urnenbeisetzung gehalten werden. Alle Einzelheiten können Sie mit dem Bestatter und dem Pfarrer / der Pfarrerin absprechen.
Anonyme Beisetzung
Manche Menschen überlegen, ob sie anonym bestattet werden möchten, oder ob sie ihre/n Angehörige/n anonym beisetzen möchten. Manchmal spielen rein praktische Überlegungen eine Rolle (Wer soll das Grab pflegen?), gelegentlich auch persönliche Gründe (Niemand soll wissen, wo das Grab ist). Bei einer anonymen Beisetzung weist in der Tat kein Grabstein, keine Tafel, kein Name auf den genauen Ort des Grabes hin. Bei solchen Überlegungen sollten alle Beteiligten mit bedenken, was es bedeutet, wenn niemand die Möglichkeit hat, einen Ort für die Trauer zu finden. Nicht selten gehen Angehörige nach einiger Zeit doch suchend über das Grabfeld und versuchen sich an die genaue Grabstätte zu erinnern, um dort Blumen zu hinterlegen und des/der Verstorbenen zu gedenken. Offenbar brauchen Trauer und Gedenken wenigstens für eine gewisse Zeit einen Namen und einen Ort.
Begleitung durch die Kirche
Ganz gleich, für welche Form der Beisetzung Sie sich entscheiden, Sie werden dabei von Ihrem Pfarrer / Ihrer Pfarrerin begleitet. In vielen Kirchengemeinden ist die Bestattung auch von der Kirche aus möglich. Sie müssen dann die städtische Friedhofshalle nicht in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich nach den Gegebenheiten vor Ort.
Die verstorbenen Gemeindeglieder werden an dem auf die Beerdigung folgenden Sonntag im Gottesdienst namentlich genannt und ihrer wird fürbittend gedacht. Zu diesem Gottesdienst sind die Angehörigen besonders herzlich eingeladen.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihr zuständiges Pfarramt gerne zur Verfügung.